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In Frankfurt sagt man Gude Tag.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung unterscheidet sich von der familienrechtlichen Namensänderung indem sie nicht durch Willenserklärung des Namensträgers oder aufgrund eines familienrechtlichen Vorgangs erfolgt, sondern durch einen staatlichen Verwaltungsakt. Dabei ist beachten, dass die Vorschriften des bürgerlichen Rechts als umfassend und im Grundsatz abschließend gelten.

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Legales aus Offenbach. 2. Teil

Der zweite Teil der 2010er Livings Walls Aktion in Offenbach. Infos zur Aktion und dann auch Bilder von vor knapp 10 Jahren gibt es unter: http://www.living-walls.org/rhein-main-styles