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In Frankfurt sagt man Gude Tag.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung unterscheidet sich von der familienrechtlichen Namensänderung indem sie nicht durch Willenserklärung des Namensträgers oder aufgrund eines familienrechtlichen Vorgangs erfolgt, sondern durch einen staatlichen Verwaltungsakt. Dabei ist beachten, dass die Vorschriften des bürgerlichen Rechts als umfassend und im Grundsatz abschließend gelten.

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L3008

Graff an der Landstraße L3008 bei Nieder-Erlenbach. Zum Fotografieren übrigens sehr chillig.