WOF Berlin (3)
Abschluss der Reihe aus Berlin. (Runde 3 / Zentraler Festplatz) Mehr Bilder aus Berlin (Runde 3 / Zentraler Festplatz)
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Die öffentlich-rechtliche Namensänderung unterscheidet sich von der familienrechtlichen Namensänderung indem sie nicht durch Willenserklärung des Namensträgers oder aufgrund eines familienrechtlichen Vorgangs erfolgt, sondern durch einen staatlichen Verwaltungsakt. Dabei ist beachten, dass die Vorschriften des bürgerlichen Rechts als umfassend und im Grundsatz abschließend gelten.
Dieser Kram dürfte im Raum Höchst schon etwas länger die Wände zieren.
19 04 2024 - 16:52