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In Frankfurt sagt man Gude Tag.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung unterscheidet sich von der familienrechtlichen Namensänderung indem sie nicht durch Willenserklärung des Namensträgers oder aufgrund eines familienrechtlichen Vorgangs erfolgt, sondern durch einen staatlichen Verwaltungsakt. Dabei ist beachten, dass die Vorschriften des bürgerlichen Rechts als umfassend und im Grundsatz abschließend gelten.

Ratswegkreisel #055 0

Ratswegkreisel #055

Jaaaaa, er lebt noch, er lebt noch… Mal wieder Ratswegkreisel-Time. Sollten ein paar Pieces schon früher gepostet worden sein, dann zeigt es, dass sie auch Mitte Juli noch zu sehen waren. Dies ist nur ein Teil, der nächste kommt die Tage….