Mein Lehrer der Sprayer

In Berlin Friedrichshain können Schüler seit den Herbstferien das Sprayen erlernen – Lehrer Paderin war früher (scheinbar) selbst illegaler Maler und zeigt den Kids jetzt jeden Dienstag was Cuts und Drips sind. Hier der ganze Artikel in der Berliner Zeitung.

Eine Antwort

  1. Anonym sagt:

    pff .. allein der letzte satz .. zitat : "Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bestehen 30 Jahre: Wird ein 16-Jähriger erwischt, kann er bis zum 46. Lebensjahr zur Kasse gebeten werden."

    wie ich diese einschüchterungsversuche hasse .. ..

    das vorerst unangezeigte sachbeschädigungen , bzw. die bei denen einer nicht sofort erwischt wurde und die unter umständen evtl. erst um einiges später nachgewiesen werden können , allerdings schon um einiges eher verjähren wird natürlich nicht erwähnt^^

    malt zb. jemand über einen längeren zeitraum ein und den selben namen oder gar das gleiche bild und wird irgendwann erwischt , kann ihm auf grund dessen , dass eine tat schon länger zurrück liegt , diese nicht mehr angelastet werden , da diese verjährt ist . bei sachbeschädigungen nach bereits 5 jahren .

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