Unintended Graffiti (No. 1).

§ 303 StGB Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.

In diesem Zusammenhang möchten wir in einer neuen Reihe zeigen, auf welch vielfältige Weise das Erscheinungsbild fremder Sachen erheblich und dauerhaft verändert werden kann.
Und in welchem Ausmaß der Rechtsstaat sich einmal mehr hilflos und handlungsunfähig zeigt. Erschreckend. Skandalös. Doch die Kollektive Offensive ist bekanntermaßen der Wahrheit verpflichtet.

Eine Antwort

  1. Anonym sagt:

    mir erschließt sich nicht was ihr mit den fotos sagen wollt? soll das irgendwie klever sein? denkt nochmal über den zusammenhang zwischen text und bildern nach.

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