Hausverbot in Weimar? Stellungnahme zum CDU-Antrag der Stadt Weimar

Wir wollen an dieser Stelle den Antrag der CDU-Fraktion der Stadt Weimar kommentieren.

Hausverbot in Weimar?

Jetzt sind wir aber neugierig geworden, was in Weimar konkret an öffentlichen Immobilien abgeht – vielleicht geben ja die Streetviewaufnahmen bald Aufschluss (oder Foto-Zusendungen unserer User*innen)?

Es wird aber handfeste Gründe geben, wenn eine christliche und demokratische Partei so drastische Maßnahmen vorschlägt. Öffentliches Gut und Eigentum wird von den bürgerlichen Parteien bekanntermaßen hoch geschätzt – da wird ja traditionell viel getan, um öffentliche und kommunale Angebote an die Bevölkerung zu guten Konditionen sichern zu können (Wohnen, Freizeit, Bildung, Versorgung…) und den Ausverkauf von öffentlichen Dienstleistungen durch windige Unternehmer*innen zu verhindern. Öffentliches Gut und Eigentum eignet sich aber auch dazu, mal den Sheriff spielen zu können.

Und das ist gut – der gesellschaftliche Kitt muss gerettet werden. Und bei den weimaraner Christdemokrat*innen weiß man anscheinend sehr genau, wo die Gefahr sitzt:

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, allen Personen oder Personenvereinigungen, welche Sachbeschädigungen an städtischen Immobilien begangen haben, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts das Betreten von städtischen Immobilien (mit Ausnahme von Schulen, an denen sie Schüler sind) für zwei Jahre zu untersagen. Weiterhin wird mit den betroffenen Personen bzw. den Personenvereinigungen, in deren Vorstand sie tätig sind, für die Dauer von zwei Jahren kein Miet- oder Nutzungsvertrag mehr für im Eigentum der Stadt, städtischer Gesellschaften oder Betriebe stehende Immobilie bzw. Räume abgeschlossen.

In der Begründung wird zum Glück noch konkretisiert, dass es insbesondere um Schmierereien und illegales Graffiti geht.

Bald können wir dann in der Zeitung lesen:

Das ist Patrick H. – nachdem er sich in angetrunkenem Zustand die Wartezeit auf den Bus mit dem Edding vertrieb, geriet er auf die schiefe Bahn. Er erhielt die Kündigung, nachdem er seine Arbeit als Bademeister im Schwimmbad nicht mehr ausüben konnte. Seine Wohnung in der städtischen Wohnungsgesellschaft wurde gekündigt. Hochverschuldet endete er in der Obdachlosigkeit, nachdem er seine ausgeliehenen Bücher („Graffiti Art #1 Deutschland, Germany“ und „StGB -Eine Einführung“) 2 Jahre nicht zurückgeben durfte. Den neuen Personalausweis durfte er im Bürgeramt nicht abholen, weshalb er mehrfach in den Verdacht von Reichsbürgernähe geriet. Sein Kind konnte er aus der städtischen Kita nicht mehr abholen – es wohnt nun im Toberaum der Bärchengruppe und macht im Sommer Abitur.

Patrick H. trägt aber nicht nur die Verantwortung für sein eigenes Scheitern – er war damals Sportvereinsvorstand, der Verein durfte Schulturnhallen fortan nicht mehr nutzen. Zahlreiche Jugendliche landeten auf der Straße – nicht wenige wurden aus Langeweile selbst zu Graffiti-Straftäter*innen.

Wir wundern uns zwar, dass die CDU lediglich von einer zweijährigen Sperre ausgeht, aber einmal etabliert, wird es ein leichtes sein, auch einen Pranger auf dem Marktplatz zu stellen oder die Amputation von Narrenhänden vorzunehmen.

Was es natürlich begleitend braucht, ist ein gutes Informationssystem, damit auch ja kein Schmierfink nochmal ins Schwimmbad geht – da können sich dann die ürigen Straftäter*innen tummeln. Aushänge mit biometrisch vermessenen Fotos im Eingangsberich erleichtern die Identifikation, besser ist jedoch eine technische Lösung. Jede*r gute Bürger*in erhält eine „Benimm-Chipkarte“ als Zugangsberechtigung zu öffentlichen Gebäuden – Farbschmierer*innen wird diese einfach weggenommen – wie die Grund- und Bürgerrechte, einfach nicht mehr da. Die Bürger*innen sind ja auch nur profane Nutzer*innen des öffentliches Raumes – und wer sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält, fliegt raus, das ist ja klar. Wir kennen dieses erfolgreiche Konzept der Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Herumlungern aus zu privaten Konsummeilen gemachten Bahnhöfen – seit Herumlungern dort verboten ist, gibt es (dort) keine Obdachlosigkeit mehr. Toll!

Es ist ausgesprochen beruhigend, dass die CDU sich nicht auf das Strafgesetzbuch und zivilrechtliche Schadensersatzanspruchsregelungen ausruhen will – es ist ja auch nicht nachvollziehbar, warum nur Polizist*innen und Richter*innen verfolgen und bestrafen können sollen. Gerade gewöhnliche Christdemokrat*innen müssen doch auch ein Ventil kriegen, um ihre autoritäre Identität einfach mal ausleben zu kennen. Das ist diese Kreativität, die von den Leuten immer verlangt wird, wenn man neben der straf- und zivilrechtlichen Ebene einfach nochmal einen weiteren Sanktionsstrang aufmacht!

Kritisch sehen wir allerdings die pauschale Festlegung auf zwei Jahre. Will man auch die Liberalen mit ins Boot holen, muss das Leistungsprinzip berücksichtigt werden – je größer der Aufwand, desto größer die Strafe. Wir sind uns noch nicht schlüssig, ob es hier nur um Quadratmeter gehen kann oder ob nicht auch auch ein Material-Koeffizient berücksichtigt werden sollte.

Ebenso gut ist – wenn Neonazis, Verschwörungserzähler*innen und Rassist*innen nämlich ihre Parolen irgendwo hinmalen, dann kann man endlich mal was gegen sie unternehmen. Solange sie nur hetzen und körperliche Gewalt anwenden, müssen sie ja weiter in unserer Mitte geduldet werden. Da müssen doch auch die Genoss*innen zustimmen.

Also, alles in allem macht die CDU Weimar hier also einen wirklich durchdachten Vorschlag, wie der gesellschaftszersetzenden Jugenddroge Graffiti der Kampf angesagt werden kann. Den ewig nörgelnden Bedenkenträger*innen möchten wir zurufen:

Wenn ihr weiterhin die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Weimar nutzen möchtet, solltet Stift und Dose fallen lassen. Stattdessen könnt ihr einfach mal ein bisschen Volksverhetzung betreiben und Ausländer*innen jagen oder Leute ausrauben. Dann seid ihr der Weimarer CDU nach weiterhin gern gesehen in Weimars kommunalen Räumen – zumindest ist uns kein Antrag der CDU bekannt, der Hausverbote für Rassist*innen und Neonazis fordert.

 

 

31 Antworten

  1. Asyl für alle aus der Provinz sagt:

    Scheiss auf Money Boy, die CDU sorgt für Unterhaltung im Lockdown und dreht den Swag auf in der Provinz!

    Wollten die nicht irgendwann auch schon mal eine überregionale Graffitikartei einführen? Irgendwann war doch auch mal im Gespräch das mitführen von Farbauftrags-Utensilien nach 20 uhr in Weimar zu verbieten, haben die das eigentlich damals durch gekriegt oder wie ist der stand in dieser wirklich reizenden Weltstadt?

    ps: wie ist das eigentlich wenn jemand ausversehen städtisches Eigentum beschädigt, also zum beispiel einen fussball in ein Fenster schiesst? Oder wenn die Polizei mal wieder eine Straßenbahn rammt? (gibt es eigentlich straßenbahnen in weimar?)

  2. Anonymous sagt:

    Wer heutzutage noch Parteien wie die CDU wählt ist, dem ist nicht mehr zu helfen.

  3. Anonymous sagt:

    ist als comedy zu sehen oder meinen die das ernst?

    • Anonymous sagt:

      beides, denke das ist wie mit dieser “angstraum graffiti” sache in Erfurt, Stimmenfang halt, denke nicht dass sie damit durch kommen werden und denke dass denen das selbst auch klar ist.

  4. WeimarBleibtBunt sagt:

    Sehr gut auf den Punkt gebracht.
    Einfach traurig das man mit solchen Anträgen wieder ins Mittelalter zurück fällt.
    So hat auch der gute Herr Dr. Gau in seinem Podcast erwähnt, dass diese Maßnahmen rechtlich gesehen natürlich absoluter Schwachsinn sind.

  5. Lg aus dem Journalismus sagt:

    Verschwörungstheoretiker sollte man auch genau so nennen, denn dadurch wertet man sie nicht auf- im Gegenteil, sie fühlen sich dadurch stigmatisiert und ins Rampenlicht gestellt.
    Der Begriff “Verschwörungserzählung” schließlich erfasst eine wichtige Dimension vieler Verschwörungstheorien, denn diese erzählen in aller Regel dramatische Geschichten von perfiden Komplotten, dem Kampf zwischen Gut und Böse und heroischer Aufklärung. Wie alle Erzählungen setzen sie Ereignisse und Personen in Kausalbeziehungen zueinander. Aber auch hier gibt es zwei Probleme. Zum einen passt der Begriff nicht für eine bestimmte Form von Verschwörungstheorie, die in den sozialen Medien überaus populär ist. Donald Trump zum Beispiel versteht es meisterhaft, via Twitter in ein oder zwei Sätzen verschwörungstheoretische Behauptungen aufzustellen, versucht aber erst gar nicht, daraus eine Erzählung zu konstruieren oder die Anschuldigung zu belegen. Wir haben es hier also mit Verschwörungsgerüchten zu tun, nicht mit Verschwörungserzählungen. Und diese Form des Verbreitens von Verschwörungstheorie ist sehr wichtig für populistische Diskurse. Wer pauschal von “Verschwörungserzählungen” spricht, denen geht diese wichtige neue Form durch die Lappen.

  6. Paolo Pinkel sagt:

    Jimi Hendrix starb 1970 – 1971 wurde Thomas Gottschalk eine TV-Berühmtheit. Zufall ? Oder doch vielleicht ein und dieselbe Person?

  7. Anonymous sagt:

    Andere Fraktionen wie z.B. Piraten haben dem eben so zugestimmt also Es tragen mehr mit als nur diese Partei, das ist wirklich irritierend

    • Sergej sagt:

      Finde ich nur gut und konsequent. Man kann ja vorher überlegen, on man gewisse Sachen machen will und die Konsequenzen abwägen, oder? Und wenn man erwischt wird, hat man halt pech gehabt, zwingt einen doch keiner dazu… Soll alles straffrei sein???

      • universaldilletant sagt:

        Ach Sergej, hast du gar nicht verstanden, dass es gar nicht um Straffreiheit von Sachbeschädigung geht? Sondern dass die CDU zusätzlich zu einer Strafe noch eine Bestrafung einführen will? Und das auschließlich bei Sachbeschädigungen, vornehmlich bei Graffiti? Das was du “gut und konsequent” findest, ist im Strafrecht doch schon umgesetzt. Wenn dir das nicht bewusst war, der CDU ist es sicher bewusst.

        • Sergej sagt:

          Das ist mir durchaus bewusst, aber trotz dessen kann man doch vorher die Konsequenzen abwägen? Eben auch die “Bestrafung”? Straftaten begehen und hinterher die Bestrafung nicht akzeptieren ist bisschen doof, oder?
          Hilf mir das zu verstehen…

          • universaldilletant sagt:

            Mein Hinweis auf das Strafrecht sollte als eine Verständnishilfe gedacht sein. Aber gerne nochmal: Es schreibt doch niemand etwas davon, dass Konsequenzen vorher nicht abgewogen werden müssen und das Strafe nicht akzeptiert wird. Wer eine Straftat begeht, muss die Konsequenzen tragen, die im Strafrecht geregelt sind. Wenn nun die Politik zusätzlich Strafen jenseits eines Gesetzes einführen möchte und diese nur gegen eine bestimmte Form von Straftaten, dann kommt einiges durcheinander.

        • Doppelmoral sagt:

          Was ist nicht verstehe: ein Großteil der Szene macht auf Streetcrime und 187, aber wenn dann irgendwelche Fraktionen aus den Stadtparlamenten den Trump machen geht die große Empörung los.

          • universaldilletant sagt:

            wenn du auf meinen Kommentar antwortest, erwartest du wahrscheinlich eine Antwort von mir, Doppelmoral. Tut mir leid, ich kann dir nicht mal sagen, ob oder warum große Teile der Szene auf Streetcrime machen. Was ich aber auf jeden Fall richtig finde, dagegenzuhalten, wenn jemand den Trump macht – gerade wenn es in politischen Gestaltungszusammenhängen wie einem Parlament passiert.

    • Peace Orchestra sagt:

      Strange. Dann jetzt auch Stadtverweis bei anderen Delikten wie Ladendiebstahl und Verstöße gegen die Stvo?!?
      Das ganze ist so kurz gedacht und undemokratisch, das kann ich gar nicht fassen.

  8. Wiesenschaftler sagt:

    Es geht bei dem Antrag ja nicht um eine Strafverschärfung. Sondern um Änderungen im Verwaltungsrecht das gezielt auf eine (sehr) kleine Personenzahl und damit Zahl der Straftaten zielt, im Vergleich zu grossen ganzen. Es wird ja auch explizit Graffiti in der Begründung heran gezogen… Das das ganze vermutlich 0% Chance hat in geltendes Verwaltungsrecht umgesetzt zu werden, spielt bei der Antragstellung keine Rolle. Das ganze steht in bester CDU/CSU Tradition…. etwas auf den Weg bringen – wohlwissend das es am Ende vom BVG un EUGH kassiert wird.
    Was die ganze Sache dafür sichtbar macht: Das Sach- über Personenschaden in diesem Land steht. Spannender Weise wird das nicht bei dem So beliebten Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Angriffe gegen Rettungskräfte gefordert.

    • Talking of double standards sagt:

      Ist ohnehin immer spannend, wenn jemand Milliarden von Steuern hinterzogen hat oder einfach alles verspekuliert wurde und deswegen dann die Scheiss Banken Familien auf die Straße setzen, dann gibts eine kleine Geldstrafe oder vielleicht ein paar Monate Akademikerknast aber wehe wenn jemand nicht vorhergesehene Farbe auf auf anderen Farbigen Oberflächen anbringt!

      Wären die Strafen die es bis jetzt für Graffiti gibt das Maß nach dem die Strafen für andere Delikte festgelegt würden, was würde dann wohl mit den ganzen Konzernvorständen und Spekulanten passieren?

      DAS ist in meinen Augen Doppelmoral. Sich über Graffiti aufregen kann man gerne machen, voll legitim aber die Politik die dagegen gemacht wird ist in meinen Augen Klassenkampf von oben, da geht es nur darum klar zu stellen das die einzigen die das Recht haben ihre Umwelt zu gestalten die Reichen sind und dass das ja niemand in Frage stellt.
      Das klingt vielleicht stumpf aber sorry: ist doch so.

  9. Anonymous sagt:

    PS: von wegen Strafen in Betracht ziehen: Würde jetzt die Todesstrafe für graffiti eingeführt werden, fändest du das dann auch noch angemessen, Sergej? Kann man sich doch vorher überlegen. Selber schuld, wenn dann so ein dummer 15 Jähriger mit edding hässliche graue Stromkästen verschandelt!

    Ist ein übertriebenes Beispiel aber Leute komplett aus der Gesellschaft ausstoßen zu wollen, weil sie irgendwo ein “tag” gemacht haben ist halt auch schon dezent überzogen.

    • Sergej sagt:

      Nananana, wer wird denn gleich mit der Advocard wedeln?
      Sieh, Anonymous, man kann sich natürlich auch nur in Hypothesen unterhalten, aber ob das Sinn macht? Ich steig des guten Willens wegen mal drauf ein:
      Natürlich wäre die Strafe “Tod” nicht mehr angemessen, das ändert aber auch nichts daran, das der potentielle Täter die potentielle Strafe im Vorfeld der Tat kennen würde. Auch dann könnte er abwägen. Aber vom Betretungsverbot für zwei Jahre an der Sporthalle, an die man vorher ein Graffito angebracht hat, auf die Todesstrafe zu kommen ist schon etwas sehr weit an der großen Schraube gedreht. Man könnte theoretisch auch an Immobilien, die nicht der Stadt gehören sprühen, dann hat man die furchtbare Konsequenz ja nicht zu fürchten.
      Übrigens ist der Text der “Redaktion” ja auch an Polemik kaum zu überbieten. ––Stattdessen könnt ihr einfach mal ein bisschen Volksverhetzung betreiben und Ausländer*innen jagen oder Leute ausrauben. Dann seid ihr der Weimarer CDU nach weiterhin gern gesehen in Weimars kommunalen Räumen – zumindest ist uns kein Antrag der CDU bekannt, der Hausverbote für Rassist*innen und Neonazis fordert.–– Wie man von Sachbeschädigung auf Rassismus kommt ist mir unklar. Mir ist auch kein Antrag der CDU bekannt, der Hausverbote für Antideutsche und Trotzkisten fordert. Leute- lasst doch mal die Kirche im Dorf!!!!!! Ist ja in Ordnung wenn man dringend ans Rathaus Pipi machen will und sich ärgert, wenn man auf die Finger gehauen bekommt- aber von so einem aussichtslosen Antrag einer Kleinstadtpartei geht dann auch nicht die totale Kontrolle in die Hände der Nationalsozialisten.

      • Hallo sergej sagt:

        Worin wir uns wohl einig sind, ist dass die damit ohnehin nicht durchkommen. Trotzdem finde ich es schon etwas vermessen solche Dinge überhaupt als mehr oder weniger demokratische Partei zu fordern (jaja ich weiss aber auf dem papier sind sie das)

        Was du glaube ich missverstanden hast: Bei dem Antrag geht es glaube ich darum OB der Strafbestand von Sachbeschädigung erfüllt wird, nicht ob das Eigentum der Stadt war an dem es passiert.
        Das Problem wäre auch nicht dass man nicht mehr in Turnhallen dürfte, das Problem wäre das man buchstäblich aus der Wohnung fliegen, keine Büchereien mehr benutzen, keine Behörden, keine Krankenhäuser und so weiter mehr betreten dürfte. Und das finde ich dann kritisch. Und den Todesstrafenvergleich habe ich herangezogen, um zu verdeutlichen dass es selbst wenn man vorher die Konsequenzen kennt durchaus einen Punkt gibt, an dem Strafen nicht mehr in Relation stehen (ich denke das wir selbst jetzt schon Strafen haben, die in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen und das von der CDU geforderte ist komplett Dement)

        Wie man von Sachbeschädigung auf Rassimsus kommt: Naja für das eine fordert die CDU den kompletten Ausschluss aus der Gesellschaft und das andere findet sie scheinbar nicht so schlimm. Da fragt man sich dann vielleicht warum und die antwort ist klar: Bei der CDU gibt es viele Leute mit Kohle, die Häuser besitzen (und wir reden hier nicht vom Eigenheim, die bemalt sowieso super selten mal jemand) und das andere betrifft sie einfach nicht, beziehungsweise vermutlich würden sie sich selber ins Bein schiessen, würden sie sich gleichermaßen gegen Rassismus einsetzen.

        @anonymus: Ja warscheinlich nur ein Troll aber ich versuche trotzdem noch ein letztes mal logisch zu argumentieren

    • Anonymous sagt:

      TODstrafe für ale sprühern und zwar jetzt! wegen sowad steige die tiggepreise ins unärmässlische. wählt CDU!!!!111!!

  10. Anonymous sagt:

    sergeyfährliche argumentationsketten hier teilweise. denke hier will jemand auf sergeyschickte art ein wenig den provokanten gegenpol markieren um etwas pffefer in die eh gleichförmige diskursrunde zu werfen. YO!

  11. Sergej sagt:

    Der Antrag nennt klar „ Sachbeschädigung an städtischen Immobilien“ als Grundlage. Nein, kein „Troll“. Traurig das jemand der eine andere Meinung vertritt direkt in die Schublade gesteckt wird. Wie gesagt: natürlich sollte jeder Anspruch auf Behandlung in einem KH haben!!!! Das wird sich auch niemals ändern! Ob es aber sinnvoll ist, die Eigentümer finanziell durch Beschädigungen an deren Eigentum zu schwächen, sei mal dahingestellt. Ich finde schon, das man sich die Frage stellen sollte, wie sozial es ist, der Stadt und der von ihr gepflegten Immobilien zu schaden, und aber gerne bei Leistungen, zu denen die Stadt (zurecht) verpflichtet ist, die Hand aufzuhalten. Da muss jeder selbst entscheiden, wie sozial das dann ist. Gibt es auch konkrete Gegenargumente gegen Eisen Punkt? P.S.: wir sind uns ja auch einig, das bestimmte Strafen und Bestrafungen nicht angemessen sind. Diese finde ich aber ziemlich sinnvoll und gerecht. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

    • Ich nochmal, weil mir graffiti nicht egal ist sagt:

      Ok, dann gebe ich zu, habe ich das überlesen und dachte es bezieht sich nicht nur auf städtisches Eigentum. Wobei sich da für mich folgende Frage stellt: Wem gehören denn städtische immobilen? Am ende doch den Bürgern der Stadt, oder? Es ist ein Fakt, dass nicht alle Bürger egal welcher Stadt der Meinung sind, das alle Fassaden leer sein sollen, sonnst gäbe es kein Graffiti. Also müsste man doch abstimmen und wenn am ende sagen wir mal 17% der Leute Graffiti gut finden, dann müssten auch 17% der Fassaden von Städtischen Immobilien Mit Graffiti bedeckt werden.

      Andere Sache: Es gibt Einzelpersonen denen Zum Beispiel hunderte Häuser in Berlin, Leipzig, Barcelona und London gehören, diese Einzelpersonen entscheiden auch einfach so, ohne die Leute zu fragen die tatsächlich in den Häusern leben, wie diese auszusehen haben, ich finde es Absurd, das anzuerkennen. Es geht nicht darum, ob jemand sein kleines Eigenheim nicht vollgemalt haben möchte, es geht darum wer das recht hat seine Umwelt zu gestalten. Beliebtes Beispiel: Werbung, eine absolute Mehrheit der Bevölkerung hasst Reklametafeln und trotzdem sind diese verdammten Dinger überall und verschandeln das Stadtbild, wo ist der unterschied zu Graffiti? Wobei man Graffiti zu gute halten muss, dass es meist von Leuten gemacht wird, die tatsächlich dort leben und dass es nicht versucht einem irgendwelchen Müll anzudrehen.

      Warum unser jetziges Strafsystem nicht angemessen ist: Wird man wegen Graffiti verurteilt bekommt man jetzt schon zwei strafen, einmal eine vom Staat, weil man so frech war sich nicht an die Regeln zu halten und dann (was ich sinnvoller finde) noch eine Zivilrechtliche, wo es darum geht den “schaden” wieder gut zu machen. Mein Problem dabei: Die Fläche eines durchschnittlichen Graffiti zu übermalen kostet zwischen 50 bis 200€ materialkosten maximal, die meisten angeklagten sind Experten auf dem Gebiet und würden bereitwillig selbst die Malerarbeit übernehmen, um unnötige Kosten zu sparen. Trotzdem werden meistens 1000 bis 5000 € für so etwas berechnet, das ist komplett unrealistisch.
      Anderes Beispiel: Es wurde Faktensicher belegt, dass die Reinigung eines Quadratmeters besprühten Zuges maximal 50€ kostet, trotzdem berechnen die meisten bahn-gesellschaften für 5 oder 6 quadratmeter besprühter Fläche meist mehrere tausend €.
      Noch ein anderes Beispiel: Die Polizei zieht gerne bei einer Hausdurchsuchung jegliche Computer, Kameras und andere Speichermedien ein, was für Leute die zum Beispiel vom Computer aus arbeiten ein absoluter Genickbruch sein kann, statt einfach die Festplatten mit zu nehmen, wo ja die fraglichen Daten gespeichert sind.

      Ps: Inwiefern wird denn eine Fassade beschädigt, wenn Farbe aufgetragen wird? Als wenn so ein Imobilienhai, dem die halbe Stadt gehört finanzielle Einbußen durch Farbauftrag auf “seinen” Häusern hätte. Niemand zahlt weniger Miete, weil ein Smiley auf das Haus gesprüht ist und es macht auch beim Verkauf von Imobilien keinen Unterschied, die gehen für millionen weg.

      Letzter Punkt: Oft kommen ja auch Leute mit dem Argument “dann bemalt doch eure eigenen Häuser” …Also wer wirklich noch glaubt dass es in deutschland jeder schaffen kann, sich ein eigenes haus mit harter ehrlicher Arbeit zu erwirtschaften ist unheilbar Naiv, die 50ger sind vorbei. Wie soll sich eine Putzfrau ein Haus leisten? Nichtmal die meisten Leute die selber auf dem Bau arbeiten werden sich jemals ein Haus leisten können. Ich weiss dass du nichts in der richtung behauptet hast, sergej aber das argument kam einfach schon oft, darum nehme ich das hier vorweg, denn diese haltung finde ich unfassbar Anmaßend und arogant. Mal davon ab, dass im osten deutschlands ja ohnehin alles direkt nach der Wende von reichen Wessis aufgekauft wurde, während die Leute die tatsächlich dort gewohnt haben gar keine chance hatten, nach dem ihre Währung grade zu einem spielgeld kurs gewechselt wurde und so wirklich gut ein Unternehmen aufbauen konnte man sich in der DDR auch nicht. weshalb es hier viel weniger normal ist, dass einem das Haus gehört in dem man lebt. Wo ist das denn bitte fair?

    • universaldilletant sagt:

      @ Sergej: Der Text ist satirisch geschrieben, deshalb die “Polemik”. Stilmittel.
      Es ist für mich in erster Linie eine Frage der Relation. Es gibt in meinen Augen sehr viel schwerwiegendere “Beschädigungen” am gesellschaftlichen Allgemeingut als Farbe auf einer Mauer. Deshalb die Zuspitzung auf die Frage, ob denn die Kommunalpolitik sich auch mit anderen Beschädigungen am Allgemeingut in spezieller Form von Nutzungs- und Aufenthaltsverboten beschäftigt (und die Gleichsetzung von Rassist*innen mit Antideutschen und Trotzkist*innen teile ich nicht, die Hufeisentheorie verkennt die wesentlichen Unterschiede und – der Antrag der CDU ist ja ein bestes Beispiel dafür, wie extremistisch die angeblich neutrale und demokratische Mitte agieren kann, wenn sie Bürgerrechte wegen Farbschmiererei beschränken will). Ein Nutzungsverbot ist meiner Meinung nach ein viel zu weitreichendes Sanktionsinstrument, da es massiv in Grundrechte eingreift. Denn gerade die Angebote öffentlicher Einrichtungen sind von besonderer Wichtigkeit für die Kommune. Und zwar der Inhalt – und nicht der Zustand einer Mauer des Gebäudes. Zu diesen Angeboten ist die Kommune verpflichtet – und Writer*innen sind nun mal auch Teil der Kommune. Sie als einzige hier auszuschließen, weil sie eine Mauer anmalen, während andere, die mit anderen Taten das Gemeinwohl gefährden, in dieser Form nicht sanktioniert werden, ist in meinen Augen ungerecht – und gefährlich. Wenn bei der Abwägung einer Sachbeschädigung mit Marker oder Sprühdose die Einschränkung von Grundrechten kann, dann ist tatsächlich alles denkbar. Das hat meinem Empfinden nach mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. Dabei ist es (mir) egal, ob die Pläne das Verwaltungsrecht und nicht das Strafrecht betreffen – de facto ist diese Verwaltungsregelung eine weitere Strafe für den Täter oder die Täterin. Wo kommen wir denn hin, wenn jede Kommune nun willkürlich bestimmte Straftaten mit weiteren Sanktionen belegt? Vor allem, wenn der Ausgangspunkt dafür eine nur eine bemalte Wand ist.
      In dem Artikel sind doch auch alle möglichen Punkte aufgeführt, die man kritisch sehen kann: die Anzahl betroffener Lebensbereiche, die Art und Weise, wie die Writer*innen identifiziert werden sollen (Datenschutz), ob nicht die Ausgrenzung Folegprobleme mit sich bringt. Und ja, wer illegal malt, soll und muss sich Gedanken machen – aber es ist schief im Vergleich zu allem anderen, wenn für diese Menschen kein Datenschutz und keine Bewegungsfreiheit mehr gelten soll.
      Es kann sein, dass du das anders siehst. Du tust aber so, als würde nicht argumentiert werden. Das ist einfach grundfalsch. Genauso wie die Andeutung, es häte jemand Straffreiheit oder keine Konsequenzen gefordert (das kann man in einer zweiten Diskussion natürlich auch machen, aber das ist hier gar nicht diskutiert worden).
      Kommunen können durch gute Jugendarbeit, legale Flächen, vielseitigen Angebote und Kontakt zu potenziellen Täter*innen präventiv wirken. Graffiti wird das natürlich nicht in Gänze verhindern können. Aber eine gute Sozialarbeit kann die Frage, die du stellst, direkt mit den Jugendlichen diskutieren: Wie sozial ist es, Allgemeingut zu schädigen? Und die Kommunalpolitik könnte den Leuten zuhören, die dann erzählen, warum sie eine saubere Wand nicht so wichtig finden – oder dass sie Bock haben, ihre Stadt mitzugestalten oder was weiß ich.
      Also, ich finde das sind viele Argumente, die Initiative als ungerecht und nicht sinnvoll zu bewerten: ungerecht im Verhältnis des Schadens im Vergleich zur dritten Sanktionsebene, die damit eingeführt wird; ungerecht in der Sonderbehandlung, die nur Sachbeschädigungen betrifft; ungerecht in der Dimension der Eingriffe in Grundrechte; wenig sinnvoll, weil sie sinnvollere Ansätze wie Jugend- und Sozialarbeit ersetzen soll; wenig sinnvoll, weil (vorwiegend) Jugendliche damit weiter aus der Stadtgesellschaft ausgeschlossen werden. Wenig sinnnvoll, weil eine bemalte Wand als Legitimation dafür herangezogen wird – während es meiner Meinung nach wichtigere Probleme gibt.

  12. Anonymous sagt:

    sergejmütlich hier. sergejnaue sätze. und satzzeichen. sehrge(J)il

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