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In Frankfurt sagt man Gude Tag.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung unterscheidet sich von der familienrechtlichen Namensänderung indem sie nicht durch Willenserklärung des Namensträgers oder aufgrund eines familienrechtlichen Vorgangs erfolgt, sondern durch einen staatlichen Verwaltungsakt. Dabei ist beachten, dass die Vorschriften des bürgerlichen Rechts als umfassend und im Grundsatz abschließend gelten.

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Kreuz & Quer durchs Land.

Wenn wir zum Städele hinausmüssen, fotografieren wir einfach weiter… EIndrücke aus den Städten (und Umländern) von Hannover, Koblenz, Mainz, Karlsruhe und Mannheim oder so.